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abresa für unternehmerische Verantwortung ausgezeichnet

07. Juni 2017

CSR-Zertifikat in Silber steht für nachhaltiges Wirtschaften

Die abresa GmbH wurde mit dem EcoVadis CSR-Zertifikat in Silber ausgezeichnet. Die internationale Plattform zertifiziert Unternehmen, die in besonderem Maße soziale Verantwortung übernehmen. Anhand von 21 Indikatoren und basierend auf internationalen Standards wie der Global Reporting Initiative, stellt EcoVadis Ratings zur Verfügung, die zu mehr Transparenz zwischen internationalen Geschäftspartnern beitragen.

Mit seinem überdurchschnittlich guten Ergebnis zählt abresa zu den 30 Prozent der Top Performer, die von EcoVadis bewertet wurden. Das Schwalbacher Unternehmen untermauert damit seinen besonderen Einsatz für mehr Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Partnern, Umwelt und Gesellschaft. Gleichzeitig ist das Unternehmen dem Global Impact Netzwerk der Vereinten Nationen beigetreten, das die Verpflichtung auf 10 Prinzipien zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen sowie Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung beinhaltet.

„Die Einhaltung von CSR-Standards ist für uns schon immer eine Selbstverständlichkeit“, betont Günter Nikles, Geschäftsführer der abresa GmbH. „Das gilt sowohl für unser soziales Engagement als auch für die Regelungen zum Umweltschutz oder die Leitlinien für einen fairen Umgang miteinander.“

Freiwillige Verpflichtung auf CSR-Standards

Während die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine EU-Richtlinie für große Unternehmen seit Anfang des Jahres zwingend ist, hat sich abresa freiwillig auf die Einhaltung entsprechender Maßgaben verpflichtet. „Wir machen immer häufiger die Erfahrung, dass unsere Kunden, für die diese Richtlinie gilt, bei Dienstleistern und Geschäftspartnern Wert auf nachhaltiges Wirtschaften legen“, führt Geschäftsführer Günter Nikles aus. abresa hat die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren als Impuls genutzt, um kurzfristig weitere Aspekte umzusetzen. So sind die „Reduzierung des CO2 Ausstoßes bei Firmenfahrzeugen“ und eine Mitarbeiteranweisung zum „Geldwäschegesetz“ aktuell in Arbeit.

Die offizielle Pressemeldung ist hier zu finden.