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Rentenberatung

Definition:
Rentenberater ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erteilt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 4 RDG darf diese Bezeichnung nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.

Rentenberater sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten. Sie sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder anderer Versicherungen.

Vorstellung:
Als Rentenberaterin von der abresa GmbH stellt sich Gudrun Ringelsiep vor. Sie wurde geboren im Ruhrgebiet im damaligen Wanne-Eickel (heute Herne). Nach der Schulausbildung absolvierte sie Ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Diplom Ökonom.

Der Start in das Berufsleben begann in der Informationstechnologie und der Betreuung eines Personalabrechnungssystems. Hier lag der Schwerpunkt auf der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge der abzurechnenden Personen (aktive Mitarbeiter und Rentner). Im Laufe des Arbeitslebens entstanden Berührungspunkte mit der betrieblichen Altersversorgung, die sie bis heute als Spezialthema begleitet.

Aufgrund dieser Berufserfahrung und der schnelllebigen Zeit des Sozialversicherungsrechts mit der Erkenntnis, dass es für Laien nahezu unmöglich ist, sich im Dschungel der Paragraphen und Rechtsprechungen zu Recht zu finden, hat sie den Sachkundelehrgang zur Rentenberaterin absolviert. Die Zulassung zur Rentenberaterin wurde am 29.10.2020 durch das Amtsgericht Hamm AZ 3712-8.545 erteilt.

Beratung und Leistung:

Wen?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber und Mitarbeiter von Personalabteilungen
  • selbständig Tätige und Freiberufler
  • Scheidungsparteien bei Versorgungsausgleichsregelungen und deren
  • Rechtsanwälte

Was?

  • Klärung rentenrechtlicher Zeiten
  • Beratung zum Hinzuverdienst bei Teil- und Vollrenten
  • Beratung zur Verminderung des Rentenabschlages
  • Beratung hinsichtlich Beitragszahlungen/Beitragsnachzahlungen aller Art
  • Antragstellung für alle Rentenarten sowie Widerspruchsverfahren
  • (Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Altersrenten)
  • Überprüfung von Rentenbescheiden und sonstigen Verwaltungsentscheidungen
  • Versorgungsausgleich
  • neutrale Beurteilung Ihrer „umfänglichen“ Situation
  • Krankenversicherung der Rentner
  • Strategie-Planung
  • Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (Fokus: Direktzusage)
  • Beratung der Planung und Gestaltung Ihrer Versorgung im Alter und bei Invalidität
  • Beratung der Planung und Prüfung von Vorruhestandsregelungen / Altersteilzeitvereinbarungen / Sozialplänen

Versicherung:
Rentenberater sind gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 RDG verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € je Versicherungsfall abzuschließen.

Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besteht bei der

Allianz -Versicherungs-AG
10900 Berlin

unter der Vertragsnummer
GHV 94/0457/4039632/724.

Vergütung:
Rentenberater sind gesetzlich verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Die Gesamtkosten richten sich nach den Ansprüchen und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand, sind jedoch auf einen Gebührenrahmen (Mindest- und Höchstgebühr) begrenzt.

Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr gemäß § 34 RVG i.V.m. § 612 BGB – unabhängig von der Dauer und mit Fokus auf die Komplexität 190 € zzgl. MwSt.

Das Honorar für weitere erforderlichen Unterstützungen wird über eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Rechtsmittelverfahren durch den Versicherungsträger selbst. Ebenfalls kann ggf. Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit beantragt werden.

Darüber hinaus werden Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie Rentenberatungs-Honorare vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt.

Diese Alternativen werden in den Gesprächen geklärt.

Kontakt:
Gudrun Ringelsiep
Rentenberaterin
abresa GmbH
Emil-Figge-Str. 76
44227 Dortmund

Tel. +49 231 – 9742 55 30

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