Ab dem 1. Juli 2023 wird es Anpassungen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung geben. Dies betrifft sowohl den Beitrag zur Pflegeversicherung als auch den Beitragszuschlag für Kinderlose. Diese Veränderungen werden auch Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in der SAP HCM Payroll haben.
Hintergrund dieser Anpassungen ist das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG), welches das Bundesministerium für Gesundheit am 24.02.2023 auf den Weg gebracht hat. Das Gesetz zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu verbessern und damit sicherzustellen, dass diese ihren Aufgaben auch weiterhin nachkommen kann.
Um die Betragsregelung der sozialen Pflegeversicherung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen, wurde der Gesetzgeber durch den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022 dazu verpflichtet. Derzeit werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber denen mit weniger Kindern benachteiligt. Eine Neuregelung muss daher bis spätestens zum 31.07.2023 getroffen werden.
Auch ist zu beachten, dass die Berücksichtigung der Kinder nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stattfindet und das deshalb die org. Prozess in der Personalabteilung angepasst werden müssen (z.B. durch Anfordern der Geburtsurkunden)
Insgesamt sind diese Anpassungen notwendig, um sicherzustellen, dass die Pflegeversicherung auch zukünftig ihre Aufgaben erfüllen kann und die Betragsregelungen verfassungskonform sind. Unternehmen sollten sich auf die anstehenden Veränderungen einstellen und ihre Beitragsberechnungen entsprechend anpassen.
Änderungen
Ziel ist es, die Pflegeversicherung zu stabilisieren und sicherzustellen, dass sie ihren Aufgaben auch weiterhin gerecht werden kann. Hierfür soll der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte erhöht werden. Dies soll jährlichen Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro entsprechen.
Auch der Beitragszuschlag für Kinderlose soll ab dem 1. Juli 2023 angehoben werden, von bisher 0,35 auf 0,6 Prozent. Gleichzeitig soll ab dem zweiten Kind ein Beitragsabschlag gewährt werden, so dass der Zuschlag für Familien mit vielen Kindern reduziert wird. Ab dem fünften Kind soll der Zuschlag dann komplett entfallen.
Der Regierungsentwurf sieht somit nicht nur einen Beitragszuschlag für Kinderlose, sondern auch einen Beitragsabschlag für Kinderreiche vor, um der geforderten Berücksichtigung der Kinder gerecht zu werden. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die Betragsregelungen der sozialen Pflegeversicherung verfassungskonform sind und die Pflegeversicherung auch zukünftig ihre Aufgaben erfüllen kann. Unternehmen sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten und ihre Beitragsberechnungen entsprechend anpassen.
Bedeutung SAP HCM
Aufgrund der geplanten Anpassungen beim Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung und dem Beitragszuschlag für Kinderlose zum 01.07.2023, müssen auch Anpassungen in der Beitragsberechnung im SAP HCM Payroll durchgeführt werden. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird im SAP HCM über die Abrechnungskonstante PVPRZ „PV-Prozentsatz“ (V_T511K) abgebildet. Die Entwicklung des Beitragssatzes lässt sich gut in diesem View nachvollziehen. Für den Beitragszuschlag sind die Abrechnungskonstante PVPR2 und die SV-Sekundärattribute 31 und 32 des Infotypen 0013 „Sozialversicherung“ die wesentlichen Faktoren.
Es sei jedoch erwähnt, dass die bisherige Umsetzung nicht einfach erweitert werden kann und Anpassungen notwendig sind, um die geplanten Änderungen korrekt umzusetzen.