Erfolg ist das Ergebnis
aus Kompetenz, Qualität und Vertrauen.

Eigenerklärung für Meldestellen

01. Februar 2023

Was?

Bis zum 31.03.2023 müssen alle Meldestellen, sozialversicherungsrechtliche Meldungen für mehrere Firmen/Gesellschaften mit eigener Haupt-Betriebsnummer abrechnen und über eine einzige melden, eine Eigenerklärung an das zuständige Trustcenter übermitteln.

Wieso?

Hiermit wird bestätigt, dass Meldungen über die Betriebsnummer des Zertifikats auch für weitere Betriebsnummern übertragen werden. Eine Auflistung aller Betriebsnummern ist nicht erforderlich, es reicht die Angabe der Betriebsnummer, für die das Zertifikat ausgestellt wurde.

Wie?

Arbeitgeber, die Meldungen für weitere Nummern mit dem ausgestellten Zertifikat übertragen, gelten als „Arbeitgeber-Meldestelle“. Unternehmen, die nur mit einem Zertifikat und nur für die Betriebsnummer des Zertifikates melden, müssen keine Eigenerklärung abgeben.

Wo?

Das Formular der Eigenerklärung kann bei der ITSG heruntergeladen werden (Eigenerklärung für eine Meldestelle) und kann via E-Mail, Fax oder PDF über das ITSG Upload-Portal übermittelt werden. Eine Anpassung der SAP Software ist voraussichtlich nicht notwendig.