Ab dem 01.01.2024 wird das Verfahren ELStAM um eine Funktionalität erweitert, die den Datenaustausch mit privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, der Finanzverwaltung und Arbeitgebern ermöglicht. Diese neue Funktionalität, genannt „KV/PV Funktionalität“, ermöglicht die automatisierte Übermittlung der Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen zur Bildung automatisierter Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Das bedeutet, dass der Papiernachweis, den Arbeitnehmer bisher erbringen mussten, um den Nachweis der abgeführten Beiträge vorzulegen, entfällt. Stattdessen müssen die Versicherungsunternehmen die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung zusammen mit den Vertrags- oder Versicherungsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Das BZSt verwendet diese übermittelten Beitragswerte, um automatisch die Lohnsteuerabzugsmerkmale zu generieren und sie den Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen.
Die Versicherungsunternehmen müssen auch Folgebeiträge oder Änderungen melden, wie zum Beispiel unterjährige Beitragsanpassungen oder den Widerspruch des Versicherungsnehmers gegen die Datenübermittlung. Diese Datenübermittlung muss zeitgleich mit der Information des Versicherungsnehmers erfolgen.
Ab Dezember 2023 (in der Novemberdatei für Dezemberdaten/Auslieferung von ELStAM) werden diese Daten erstmals enthalten sein. Ab dem 01.01.2024 werden diese Daten dann für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Inhalt der Datenübermittlung wird unter anderem die PKV-Sätze, den privaten Pflegeversicherungsbeitrag und den monatlichen Beitrag umfassen. Die Satzangabe enthält keinen „Datum ab“-Eintrag, sondern einen Monatswert (kein Tagesdatum). Es erfolgt keine Trennung der Summe nach Arbeitnehmeranteil und Kinderanteil, es wird lediglich die Gesamtsumme übermittelt.
Die Auslieferung dieser Änderung über SAP erfolgt im Sommer 2023. Es ist wichtig, das Update vor Dezember 2023 einzuspielen, um die erste Liste (HW 3303634 in Arbeit) zu berücksichtigen.
Die KV/PV Funktionalität soll die bisherige Verwendung von Papierbescheinigungen zur Berücksichtigung der Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen ablösen und einen automatisierten Informationsfluss zwischen Versicherungsunternehmen und Arbeitgebern ermöglichen, um die entsprechenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu bilden und bereitzustellen.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – „KV/PV Funktionalität: Automatisierter Datenaustausch für private Kranken- und Pflegeversicherungen ab 2024“