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ELStAM und EEL Meldungen über SAP

14. Juli 2015

Folgender Fehler bei der ELStAM-Bearbeitung ist uns aktuell bekannt geworden:

Seit 26.6.2015 läuft bei der Clearingstelle ein neues Release der ELStAM-Software.Diese verarbeitet Personenstandsänderungen, die bisher nicht verarbeitet werden konnten, z.B. Wiederverheiratung nach Scheidung, rückwirkend bis 2012. Dadurch kommt es offenbar zu folgenden Fehlern:

  • Gesichert: Steuerklasse 5 mit Kinderfreibetrag
  • Eventuell: nicht ehestandsgemäße Steuerklasse
  • Teilweise Verdacht auf: ungewöhnlich lange Antwortzeiten bei Anmeldungen

Das Finanzamt analysiert den Fehler.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre ELStAM-Abläufe ganz normal durchzuführen. Rechnen Sie bitte mit längeren Antwortzeiten als normal, aber fragen bei der ELStAM-Hotline nach, wenn die Antwortzeit 5 Tage überschreitet.

Für die Korrektur falsch gelieferter Daten ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig.

Steuerklasse 5 mit Kinderfreibetrag führt im SAP zu einer Fehlermeldung. In diesem Fall sollten Sie mit Steuerklasse 5 und ohne Kinderfreibetrag abrechnen, aber den MA beim Finanzamt vorsprechen lassen.

Desweiteren möchten wir Sie bitten, Sorgfalt bei der Erstellung der EEL Meldungen walten zu lassen. Mit dem Juni-Patch sind bereits einige Änderungen ausgeliefert worden. S.a. Hinweis 2164695 EEL: Fiktivläufe für Erkrankung Kind, seit 1.1.2015 könnten Bescheinigungen für Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld nur in Papierform versendet werden. Einige alte Daten können zur Zeit nur manuell gemeldet werden (siehe Hinweis 2112245).

Die neuen Änderungen, die auch eine Anpassung des Abrechnungsschemas (Fiktivläufe) beinhaltet, sind nur über das Support Pack nutzbar.

Durch die Änderungen sind vermutlich einige Ungereimtheiten ausgeliefert worden.

Der folgende Sachverhalt betrifft ggf. nur den öffentlichen Dienst. In der DSAG gibt es hierzu bereits einen eigenen Beitrag. Hintergrund ist, dass zum Testlauf der EEL-Ausgangsmeldungen eine geringere Anzahl an Personalfälle mit neuen Meldungen ermittelt wird, als die Läufe nach dem Einspielen des SP‘s. Es könnte für zahlreiche Personalfälle alte Meldungen aufgerollt werden. D.h. die alten Meldung (ohne Datenbaustein DBAP) werden storniert und eine neue Meldung mit Datenbaustein DBAP erzeugt.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre EEL-Meldungen vorab genauestens zu testen, d.h. auch das Abrufen der Daten.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte.