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Energiepreispauschale – Umsetzung in SAP

13. Juli 2022

Stand 12.7.22:

3219001-LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)

3205513-Steuer – Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022

3201273-Information zur Energiepreispauschale (EPP)

2939891-LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wird die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt. Die Auszahlung der Pauschale ist vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung durchzuführen. Eine Erstattung (Refinanzierung) für die Arbeitgeber erfolgt über die Lohnsteueranmeldung (LStA).

Im Gesetz ist die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro für Erwerbstätige vorgesehen. Der Anspruch entsteht zum 1. September 2022, und die Pauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung 2022 festgesetzt.

Für Arbeitnehmer, die zum 1. September in einem aktiven Dienstverhältnis (unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer) stehen und in Steuerklasse I bis V eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn (Minijob) erhalten, sind die 300 Euro vom Arbeitgeber im September auszuzahlen.

Im Falle des pauschal besteuerten Arbeitslohns soll nur an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, die gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt haben, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Arbeitnehmer, die die Energiepreispauschale erhalten haben, sind auf der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) mit dem neu eingeführten Großbuchtstaben E zu kennzeichnen.

Für die Erstattung der Energiepreispauschale an die Arbeitgeber ist eine Verrechnung mit der Lohnsteuer vorgesehen. Dies soll bereits über die Lohnsteueranmeldung (LStA) für August, deren Abgabe Anfang September übermittelt werden muss, erfolgen.

Aufgrund von offenen Fragen (Anspruchsberechtigte, Korrekturen etc.) wurde vom BMF eine FAQ bereitgestellt (Link). Aufbauend auf der FAQ wird SAP weitere Informationen zum Prozess und Umfang der geplanten Auslieferung bereitstellen.

Der Arbeitgeber hat zur Refinanzierung der EPP-Auszahlung diese auf der Lohnsteueranmeldung für August (Anmeldung Anfang September) mit der neu eingeführten Kennzahl 35 zu melden.

Korrekturen, die sich nach der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für August ergeben, sind über eine korrigierte Lohnsteueranmeldung August an das Finanzamt zu melden.

Sonderfälle:

Vorschüssige Abrechnung: Für die Anmeldung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung für August ist die Abrechnung für September, die im August durchgeführt wird, relevant. Die Auszahlung erfolgt dann mit der Abrechnung für Oktober (im September).

Nachschüssige Abrechnung: Für die Anmeldung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung für August ist die Abrechnung für Juli, die im August durchgeführt wird, relevant. Die Auszahlung erfolgt dann mit der Abrechnung für August (im September).

 Abrechnungsmonat:
 AugustSeptember
VorschüssigLSTA (für 09)EPP (für 10)
NachschüssigLSTA (für 07)EPP (für 08)
StandardLSTA (für 08)EPP (für 09)

Zu besseren Lesbarkeit wird in der weiteren Beschreibung nur der Standardfall, Lohnsteueranmeldung mit Abrechnung August und Auszahlung mit Abrechnung September, aufgeführt.

Weitere Informationen zu der gesetzlichen Regelung (§§ 112 – 122 EStG) finden Sie in der vom BMF veröffentlichten FAQ (Link).

Für die Umsetzung hat SAP bisher geplant:

Abrechnung/ Stammdaten:

  • Neue Lohnarten für die Ausweisung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung; Aufgabe in den Stammdaten o.a. im August (Standard)
  • Neue Lohnarten für die Auszahlung der EPP an die Arbeitnehmer; Aufgabe in den Stammdaten o.a. im September (Standard)
  • Neue Lohnarten für die Auszahlung der EPP an die Minijobber; Aufgabe in den Stammdaten im September (Standard)

Abrechnung/ Folgeaktivitäten:

  • Lohnsteueranmeldung (LStA): Anpassung für die Aufnahme der neuen Kennzahl 35
  • Lohnsteuerbescheinigung (LStB): Aufnahme des Großbuchstaben E (nur für Arbeitnehmer mit Steuerklasse I – V)
  • Lohnkonto: Ausweisung des Großbuchstaben E im SAP-Musterformular (nur für Arbeitnehmer mit Steuerklasse I – V)
  • Entgeltnachweis: Ausweisung der EPP-Auszahlung (SAP-Muster)
  • Anpassung der technischen Komponente (Middleware) für ELSTER

Nutzen Sie Ihre hauseigenen Tools zur Aufgabe der Lohnarten.

Wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihre/n Berater*In. Abresa bietet Ihnen gerne den Service zur Einspielung der Lohnarten über eine LSWM/ Batch-Input Mappe.

SAP wird voraussichtlich die automatisierte Vorgabe der Lohnarten über eine bisher nur im öffentlichen Dienst (Oed) genutzten Funktionalität für Einmal- und Sonderzahlungen (SEZ) freigeben. Die automatisierte Abstellung der Lohnarten wird im SAP-Standard aber nur die unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Steuerklasse I bis V abdecken.

Korrektur der Lohnsteueranmeldung (LStA)

  • Nachträglich festgestellte Änderungen zwischen der Meldung der Kennzahl 35 mit der Lohnsteueranmeldung August und der im September durchgeführten Auszahlung können aufgrund der Vorgaben (gesetzlich/BMF) nur über eine korrigierte Lohnsteueranmeldung August gemeldet werden.
    Die Korrektur einer bereits gemeldeten Periode kann im SAP-System über die Vorgabe von externen Daten (manuelle Erfassung) und der Kennzeichnung der zu korrigierenden Lohnsteuerperiode (Report RPCTAZD0) erfolgen.
  • Zur Unterstützung der Korrektur ist die Bereitstellung eines Auswertereports für die Ermittlung der Differenzen zwischen Lohnsteueranmeldung und Auszahlung geplant. Dieser soll die nachträglich über externe Daten für die Korrektur zu erfassenden Differenzen ermitteln.

Entgeltnachweis

Die Musterformulare für den Entgeltnachweis werden ergänzt. Die EPP wird wie folgt im Muster dargestellt:

  • Entgeltbestandteile (EDT) bzw. Basisbezüge (HRFORMS): EPP i. H. v. 300 Euro wird mit Kennung E (Einmalzahlung) und L (Lohnsteuerpflichtig) ausgewiesen. Bei Arbeitnehmern mit Pauschalversteuerung wird nur Kennung E (Einmalzahlung) ausgewiesen.
  • Die EPP erhöht das Steuerbrutto EZ. Eine Aufnahme ins Gesamtbrutto (EBeschV) erfolgt nicht, da es sich nicht um einen Entgeltbestandteil handelt.
  • Die EPP i. H. v. 300 Euro wird unter den weiteren Be-/Abzügen ausgewiesen.

B2A – Middleware (BC, CI, PI/PO)

  • Beachten Sie, dass die geplante Anpassung mit der neuen Kennzahlen 35 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) ein zwingendes Update der technischen Komponente (CI, Business Connector, PI/PO) für die Meldung über ELSTER ERiC bedingt.
  • Die Bereitstellung der angepassten Software durch die Behörde ist am 30. Juni erfolgt.
  • Mit der Aktualisierung des SAP-Hinweises 3219001 – LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP) vom 11.7. wurde die neue ELSTER-ERiC Version für die einzelnen Middleware- Lösungen ausgeliefert.

BC – SAP Business Connector: Das ELSTER_EXT-Package 6.3 ist über das Software Download Center verfügbar. Das Package kann unabhängig von den Anpassungen für die Energiepreispauschale (EPP) im HR-System vorab auf dem BC eingespielt werden. Weitere Informationen finden Sie in SAP Hinweis 2939891.

Auszug aus HW 2939891:

Version 6.3 (Patch 63) – BCELSTEREXTP_63 (BCELSTEREXTP_63…zip) – Einspielung aufgrund der Energiepreispauschale (EPP) notwendig. Ohne das Update ist eine Übertragung der Lohnsteueranmeldung (LStA) für August (Abgabefrist 12.09.2022) mit der neuen Kennzahl 35 nicht möglich. … Die Beschreibung zur Installation bzw. zum Update der Packages 6.x auf dem BC finden Sie im Anhang ELSTER_EXT_6_InstallationGuide_v02.pdf.

CI – SAP Cloud Integration: Eine Aktualisierung (Patch) ist automatisch mit dem Release 2206 und für die Wochenenden 23./24.07, 30./31.07 bzw. 06./07.08. geplant.

PI/PO – Process Integration/Process Orchestration: Die Bereitstellung ist über ein neues Patch geplant.

Bild_Empfehlung
  • Wir empfehlen bereits jetzt mit der Ermittlung der berechtigten Mitarbeiter zu beginnen bzw. diese vorzubereiten.
  • Berücksichtigen Sie ebenfalls, dass für die Auszahlung der EPP in bestimmten Fällen (Erstes Dienstverhältnis Minijob bzw. Bezug Elterngeld), vom Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung vorzulegen ist.
  • Prüfen Sie, welche Tools Sie zur Verfügung haben, um die späteren Lohnarten anzulegen. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre/n Berater*In
  • Informieren Sie umgehend Ihre Basis bzw. Ihren Basis-/ Hosting-Dienstleister, dass dieser die aktuelle ELSTER-ERiC Version 36 einspielt – sofern/ sobald diese zur Verfügung steht.

Beachten Sie dazu die ausführliche Beschreibung in der vom BMF veröffentlichten FAQ (Link).