Stand 12.7.22:
3219001-LStA: Neue ELSTER-ERiC Version 36 für Energiepreispauschale (EPP)
3205513-Steuer – Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022
3201273-Information zur Energiepreispauschale (EPP)
2939891-LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wird die Energiepreispauschale (EPP) eingeführt. Die Auszahlung der Pauschale ist vom Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung durchzuführen. Eine Erstattung (Refinanzierung) für die Arbeitgeber erfolgt über die Lohnsteueranmeldung (LStA).
Im Gesetz ist die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro für Erwerbstätige vorgesehen. Der Anspruch entsteht zum 1. September 2022, und die Pauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung 2022 festgesetzt.
Für Arbeitnehmer, die zum 1. September in einem aktiven Dienstverhältnis (unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer) stehen und in Steuerklasse I bis V eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn (Minijob) erhalten, sind die 300 Euro vom Arbeitgeber im September auszuzahlen.
Im Falle des pauschal besteuerten Arbeitslohns soll nur an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, die gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt haben, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Arbeitnehmer, die die Energiepreispauschale erhalten haben, sind auf der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) mit dem neu eingeführten Großbuchtstaben E zu kennzeichnen.
Für die Erstattung der Energiepreispauschale an die Arbeitgeber ist eine Verrechnung mit der Lohnsteuer vorgesehen. Dies soll bereits über die Lohnsteueranmeldung (LStA) für August, deren Abgabe Anfang September übermittelt werden muss, erfolgen.
Aufgrund von offenen Fragen (Anspruchsberechtigte, Korrekturen etc.) wurde vom BMF eine FAQ bereitgestellt (Link). Aufbauend auf der FAQ wird SAP weitere Informationen zum Prozess und Umfang der geplanten Auslieferung bereitstellen.
Der Arbeitgeber hat zur Refinanzierung der EPP-Auszahlung diese auf der Lohnsteueranmeldung für August (Anmeldung Anfang September) mit der neu eingeführten Kennzahl 35 zu melden.
Korrekturen, die sich nach der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für August ergeben, sind über eine korrigierte Lohnsteueranmeldung August an das Finanzamt zu melden.
Sonderfälle:
Vorschüssige Abrechnung: Für die Anmeldung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung für August ist die Abrechnung für September, die im August durchgeführt wird, relevant. Die Auszahlung erfolgt dann mit der Abrechnung für Oktober (im September).
Nachschüssige Abrechnung: Für die Anmeldung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung für August ist die Abrechnung für Juli, die im August durchgeführt wird, relevant. Die Auszahlung erfolgt dann mit der Abrechnung für August (im September).
Abrechnungsmonat: | ||
August | September | |
Vorschüssig | LSTA (für 09) | EPP (für 10) |
Nachschüssig | LSTA (für 07) | EPP (für 08) |
Standard | LSTA (für 08) | EPP (für 09) |
Zu besseren Lesbarkeit wird in der weiteren Beschreibung nur der Standardfall, Lohnsteueranmeldung mit Abrechnung August und Auszahlung mit Abrechnung September, aufgeführt.
Weitere Informationen zu der gesetzlichen Regelung (§§ 112 – 122 EStG) finden Sie in der vom BMF veröffentlichten FAQ (Link).
Nutzen Sie Ihre hauseigenen Tools zur Aufgabe der Lohnarten.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihre/n Berater*In. Abresa bietet Ihnen gerne den Service zur Einspielung der Lohnarten über eine LSWM/ Batch-Input Mappe.
SAP wird voraussichtlich die automatisierte Vorgabe der Lohnarten über eine bisher nur im öffentlichen Dienst (Oed) genutzten Funktionalität für Einmal- und Sonderzahlungen (SEZ) freigeben. Die automatisierte Abstellung der Lohnarten wird im SAP-Standard aber nur die unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Steuerklasse I bis V abdecken.
Die Musterformulare für den Entgeltnachweis werden ergänzt. Die EPP wird wie folgt im Muster dargestellt:
BC – SAP Business Connector: Das ELSTER_EXT-Package 6.3 ist über das Software Download Center verfügbar. Das Package kann unabhängig von den Anpassungen für die Energiepreispauschale (EPP) im HR-System vorab auf dem BC eingespielt werden. Weitere Informationen finden Sie in SAP Hinweis 2939891.
Auszug aus HW 2939891:
Version 6.3 (Patch 63) – BCELSTEREXTP_63 (BCELSTEREXTP_63…zip) – Einspielung aufgrund der Energiepreispauschale (EPP) notwendig. Ohne das Update ist eine Übertragung der Lohnsteueranmeldung (LStA) für August (Abgabefrist 12.09.2022) mit der neuen Kennzahl 35 nicht möglich. … Die Beschreibung zur Installation bzw. zum Update der Packages 6.x auf dem BC finden Sie im Anhang ELSTER_EXT_6_InstallationGuide_v02.pdf.
CI – SAP Cloud Integration: Eine Aktualisierung (Patch) ist automatisch mit dem Release 2206 und für die Wochenenden 23./24.07, 30./31.07 bzw. 06./07.08. geplant.
PI/PO – Process Integration/Process Orchestration: Die Bereitstellung ist über ein neues Patch geplant.
Beachten Sie dazu die ausführliche Beschreibung in der vom BMF veröffentlichten FAQ (Link).