Bitte beachten Sie die folgenden, kurzfristigen und sehr wichtigen Änderungen im SAP für die kommenden Wochen:
Zum 01.01.2020 trat das Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Höhe von 1/20 der Bezugsgröße (2020: 159,25€), in Kraft. Dieser gilt ausschließlich für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und ist nur einmalig anzuwenden, auch wenn ein Betriebsrentner mehrere Betriebsrenten bezieht. Die Zahlstelle benötigt in diesem Fall die Information über die Höhe des anzuwendenden Freibetrags. Dazu ist eine Anpassung des Zahlstellenmeldeverfahrens erforderlich.
Die neue Datensatzversion 04 des Zahlstellenmeldeverfahrens tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Ab dem 01.10.2020 werden Zahlstellenmeldungen in der neuen Datensatzversion 04 erstellt. Im Datenbaustein Meldung der Zahlstelle an die Krankenkasse (DBZK) wird dann die Art des Versorgungsbezugs (ARTVB) gemeldet.
Stellen Sie sicher, dass alle Meldedateien mit Zahlstellenmeldungen in der bisherigen Datensatzversion 03 vor dem 01.10.2020 mit dem B2A-Manager an die jeweiligen Annahmestellen versendet werden.
Am 21. September 2020 führt die Finanzverwaltung eine Aktualisierung des ELSTER-Annahmeservers durch. Durch dieses Update gelten ab diesem Stichtag neue Mindestversionen für die ERiC-Libraries (Bibliotheken) in den für die Übertragung der ELSTER-Meldungen (LStA, LStB und ELStAM) eingesetzten Softwarelösungen.
Ohne eine Aktualisierung der eingesetzten ELSTER-Lösung auf Arbeitgeberseite ist nach diesem Stichtag keine Übertragung zur Clearingstelle (LStA, LStB und ELStAM) mehr möglich,
Entsprechend Ihrer Schnittstelle (CPI oder BC oder PI/ PO) müssen die aktuellen Updates installiert werden!
Ab Freitag, dem 31. Juli 2020 können Systeme mit einem SAP_BASIS-Release ab 7.40 keine SAP-Hinweise mehr über RFC-Kanäle oder -Verbindungen herunterladen. Ab Montag, 30. November 2020 dürfen Systeme mit SAP_BASIS-Release zwischen 7.00 und 7.31 keine Hinweise mehr über RFC-Kanäle herunterladen. Am Montag, den 30. November 2020 wird die gesamte RFC-Kommunikation von Kundensystemen zu SAP endgültig und irreversibel eingestellt.
Dies betrifft den Datenaustauschs zwischen Besoldungsstellen und Familienkassen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen/ ZFA. Umlaute werden in den Meldungen falsch konvertiert.