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Maschinelle Bescheinigung für das A1-Verfahren – private Krankenkassen

10. Dezember 2018

Alle privat krankenversicherten Mitarbeiter, die ab 01.2019 in den europäischen Wirtschaftraum (EWR) und Schweiz reisen,
müssen im IT0079 „SV-Zusatzvers. D“ ihre richtige Kasse anstatt einer Dummy-Krankenkasse gepflegt haben.
Das bedeutet, bevor die Daten im IT0079 gepflegt werden können, müssten die privaten Krankenkasse im Customizing/ T5D1H angelegt und transportiert worden sein.

Um unsere Bestandskunden für die Erstellung des maschinellen Antrags der A1-Bescheinigung zu unterstützen, stellt abresa einen Grundstock an privaten Krankenkasse zur Verfügung.
Diese txt-Liste enthält die meisten aller privaten Krankenversicherungen (50), in Anlehnung an „Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.“.
Die Datei kann aber keinen offiziellen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da es sich um keine offizielle Version, ähnlich der Beitragssatzdatei, handelt.

Zusätzlich bieten wir unserem Kunden an, die vorhandene Datei per Standard-LSMW in das Entwicklungssystem einzuspielen.

Wir möchten unsere Kunden hierdurch ermöglichen, bereits die wichtigsten Daten der privaten Krankenversicherungen ab dem 01.2019 vorzufinden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: hotline@abresa.de