Im Jahr 2017, dem 500. Jahr des Beginns der Reformation, ist der 31. Oktober in Deutschland einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag. Die Feiertags-Kalender der „alten“ Bundesländer müssen entsprechend angepasst werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Anpassung bereits im Jahr 2016 vorzunehmen.
Vor dem Anpassen der Kalender sollten Sie folgende Fragen klären:
Wird der Feiertagskalender auf Ihrem Entwicklungs-/Qualitätssicherungssystem oder auf Ihrem Produktivsystem gepflegt?
Sind für 2017 (insbesondere für Oktober) bereits Abwesenheiten gepflegt und Abwesenheitskontingente angelegt?
Zum Anpassen der Feiertagskalender gehen Sie wie folgt vor (hier am Beispiel Hessen):
Mit der Transaktion SFT2 gelangen Sie in die Pflege des Feiertagskalenders:
Hier ordnen Sie den betreffenden Bundesländern den Reformationstag mit der Gültigkeit 2017 – 2017 zu:
Transport des Feiertagskalenders:
Prüfen Sie unbedingt vorher, ob wirklich aus dem System transportiert werden darf, da der Transport alle Einstellungen in nachfolgenden Systemen überschreibt! Das Transportieren von Feiertagskalendern ist ein relativ kritisches Vorgehen. Für auftretende Probleme können wir keine Haftung übernehmen!
Der Feiertags- und Fabrikkalender ist nicht an die automatische Aufzeichnung von Änderungen des Customizing angeschlossen. Der Transport aller Änderungen, die innerhalb des Feiertags- bzw. Fabrikkalenders vorgenommen werden, muss manuell veranlasst werden. Hierzu sollte der eigene Transportanschluss des Feiertags- und Fabrikkalenders verwendet werden.
Wählen Sie im Einstiegsbild des Feiertags- und Fabrikkalenders die Funktion Kalender -> Transport, um die gesamten Daten des Feiertags- und Fabrikkalender in einen Auftrag aufzunehmen.
Bitte beachten Sie die Informationen, die Sie beim Transportieren des Feiertags- und Fabrikkalenders erhalten. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Änderungen mandantenübergreifende Gültigkeit besitzen.
Als nächstes generieren Sie alle Arbeitszeitpläne für die Periode 10/2017 (mit dem Report RPTSHF00) und den betreffenden Feiertagskalender neu. Damit werden ausschließlich die für Oktober gültigen Arbeitszeitpläne geändert. Andere Perioden bleiben unberührt.
Prüfen Sie abschließend, ob die Abwesenheitskontingente korrekt abgetragen werden.