Der 31. Oktober, der evangelische Reformationstag, wird in den norddeutschen Bundesländern: Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, ein regulärer Feiertag.
Nachdem 2017, anlässlich Martin Luthers 500. Jahrestages zur Veröffentlichung seiner 95 Thesen, der Reformationstag einmalig in allen Bundesländern ein Feiertag war, wurde in den benannten Bundesländern beschlossen, diesen Feiertag jährlich beizubehalten.
Die Feiertagskalender dieser vier Bundesländer müssen entsprechend angepasst werden. Die Arbeitszeitpläne müssen danach generiert werden.
Im SAP Hinweis 2671375 ist das Vorgehen für die Handhabung für das Anlegen der Feiertage beschrieben.
Im folgenden Link finden Sie weitere Informationen zur Pflege des Reformationstags.
Ein Tipp: Bitte stellen Sie unbedingt vorher sicher, ob aus Ihrem Testsystem transportiert werden darf. Ein Transport des Feiertagskalenders überschreibt alle Einstellungen in nachfolgenden Systemen! Das Transportieren von Feiertagskalendern ist ein relativ kritisches Vorgehen.