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Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01. Juli 2024

18. Juni 2024

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01. Juli 2024

Ab dem 01. Juli 2024 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erneut angepasst. Dies geschieht gemäß § 850c Absatz 4 ZPO und orientiert sich am Grundfreibetrag gemäß § 32a Absatz 1 Nr. 1 EStG. Die neuen Werte, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, betreffen sowohl das unpfändbare Einkommen als auch die Erhöhungen für unterhaltsberechtigte Personen. Im SAP HCM werden diese Änderungen durch die Aktualisierung der Abrechnungskonstanten umgesetzt.

Neue Werte im Überblick:

  • Unpfändbares Arbeitseinkommen: 1.491,75 € (vorher 1.402,28 €)
  • Erhöhung für 1. unterhaltsberechtigte Person: 561,43 € (vorher 527,76 €)
  • Erhöhung für 2. – 5. unterhaltsberechtigte Person: 312,78 € (vorher 294,02 €)
  • Pfändungsschutzgrenze: 4.573,10 € (vorher 4.298,81 €)

Die gesetzlichen Änderungen führen zur Aktualisierung der Abrechnungskonstanten (V_T511K) im SAP HCM, um die neuen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Diese Anpassungen werden über den SAP Hinweis 3475807 implementiert.

Für detaillierte Informationen und bei Fragen zur Anpassung im SAP HCM, kontaktieren Sie uns gerne direkt.