Am 9. Oktober 2025 tritt ein weiterer Baustein der EU-Verordnung (EU) 2024/886 in Kraft: die Empfängerüberprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Damit sind Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den Namen des Empfängers mit der IBAN abzugleichen. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Betrug vorzubeugen.
Weitere Informationen zur EU-Verordnung: EU 2024/886 (Verordnung im Amtsblatt)
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Firmenkunden („Nicht-Verbraucher“) gilt:
- Bei SEPA-Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend.
- Bei Sammelüberweisungen (z. B. über EBICS) haben Unternehmen ein Wahlrecht: Sie können die Prüfung aktivieren (Opt-In) oder darauf verzichten (Opt-Out).
Das Ergebnis der Überprüfung erhalten Sie als Rückmeldung im elektronischen Banking – meist in Form von pain.002-Dateien.
Wichtig:
- Eine Zahlungsdatei kann nur vollständig freigegeben oder storniert werden. Einzelne Zahlungen innerhalb einer Sammeldatei lassen sich nicht herauslösen.
- Die Freigabe einer Zahlung ist technisch unabhängig von der VoP. Auch bei einem „No Match“ können Sie die Überweisung freigeben – allerdings tragen Sie dann das Risiko einer Fehlüberweisung.
FAQ der Commerzbank zu VoP: Verification of Payee – FAQ (PDF)
Herausforderungen für SAP-Anwender
Gerade in SAP-gestützten Zahlungsprozessen ergeben sich durch VoP einige Besonderheiten:
- Verarbeitung der Rückmeldungen: Viele ERP-Systeme können die pain.002-Dateien noch nicht vollständig verarbeiten oder lesbar anzeigen. Hier sind technische Anpassungen erforderlich.
- Zusätzliche Puffertage: Wenn Zahlungen wegen „No Match“ oder „Close Match“ geprüft und korrigiert werden müssen, kann sich der Zahlungsprozess verlängern. Planen Sie daher ggf. zusätzliche Puffertage für Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung ein.
- Getrennte Prozessschritte: Überweisung, Unterschrift und VoP sind technisch voneinander getrennt. Das bedeutet: VoP-Ergebnisse beeinflussen nicht automatisch die Zahlungsfreigabe in SAP.
- Close Matches: Bei teilweisen Übereinstimmungen wird der korrekte Name des Empfängers zurückgemeldet – ein praktischer Nebeneffekt, den Sie für die Stammdatenpflege in SAP nutzen können.
Offizielle Anleitung der Commerzbank: VoP – Verfahrensbeschreibung (PDF)
Allgemeine Infos der Commerzbank: Magazin-Beitrag „VoP – Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr“
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Um vorbereitet in die Umstellung zu gehen, empfehlen wir:
- Systemcheck durchführen
Prüfen Sie, ob Ihr SAP-System die pain.002-Rückmeldungen korrekt verarbeiten kann.
- Prozesse anpassen
Richten Sie Ihre Abläufe so aus, dass Sammeldateien bei „No Match“ ggf. neu erstellt und erneut eingereicht werden können.
- Mitarbeiter schulen
Machen Sie Ihre Teams mit den neuen Rückmeldungen und den Entscheidungsoptionen vertraut.
- Zeitreserven einplanen
Kalkulieren Sie mögliche Verzögerungen durch VoP-Prüfungen in Ihren Zahlungsprozessen ein.
Fazit
Die Empfängerüberprüfung (VoP) bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, stellt Unternehmen aber auch vor technische und organisatorische Herausforderungen. Wer seine SAP-Systeme und Prozesse frühzeitig vorbereitet, sorgt dafür, dass ab dem 5. Oktober 2025 Zahlungen reibungslos und sicher abgewickelt werden können.