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Ab Oktober 2025 Pflicht: Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei SEPA-Überweisungen

11. September 2025

Am 9. Oktober 2025 tritt ein weiterer Baustein der EU-Verordnung (EU) 2024/886 in Kraft: die Empfängerüberprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Damit sind Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den Namen des Empfängers mit der IBAN abzugleichen. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Betrug vorzubeugen.

Weitere Informationen zur EU-Verordnung: EU 2024/886 (Verordnung im Amtsblatt)

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Firmenkunden („Nicht-Verbraucher“) gilt:

  • Bei SEPA-Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend.
  • Bei Sammelüberweisungen (z. B. über EBICS) haben Unternehmen ein Wahlrecht: Sie können die Prüfung aktivieren (Opt-In) oder darauf verzichten (Opt-Out).

Das Ergebnis der Überprüfung erhalten Sie als Rückmeldung im elektronischen Banking – meist in Form von pain.002-Dateien.

Wichtig:

  • Eine Zahlungsdatei kann nur vollständig freigegeben oder storniert werden. Einzelne Zahlungen innerhalb einer Sammeldatei lassen sich nicht herauslösen.
  • Die Freigabe einer Zahlung ist technisch unabhängig von der VoP. Auch bei einem „No Match“ können Sie die Überweisung freigeben – allerdings tragen Sie dann das Risiko einer Fehlüberweisung.

FAQ der Commerzbank zu VoP: Verification of Payee – FAQ (PDF)

Herausforderungen für SAP-Anwender

Gerade in SAP-gestützten Zahlungsprozessen ergeben sich durch VoP einige Besonderheiten:

  • Verarbeitung der Rückmeldungen: Viele ERP-Systeme können die pain.002-Dateien noch nicht vollständig verarbeiten oder lesbar anzeigen. Hier sind technische Anpassungen erforderlich.
  • Zusätzliche Puffertage: Wenn Zahlungen wegen „No Match“ oder „Close Match“ geprüft und korrigiert werden müssen, kann sich der Zahlungsprozess verlängern. Planen Sie daher ggf. zusätzliche Puffertage für Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung ein.
  • Getrennte Prozessschritte: Überweisung, Unterschrift und VoP sind technisch voneinander getrennt. Das bedeutet: VoP-Ergebnisse beeinflussen nicht automatisch die Zahlungsfreigabe in SAP.
  • Close Matches: Bei teilweisen Übereinstimmungen wird der korrekte Name des Empfängers zurückgemeldet – ein praktischer Nebeneffekt, den Sie für die Stammdatenpflege in SAP nutzen können.

Offizielle Anleitung der Commerzbank: VoP – Verfahrensbeschreibung (PDF)
Allgemeine Infos der Commerzbank: Magazin-Beitrag „VoP – Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr“

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Um vorbereitet in die Umstellung zu gehen, empfehlen wir:

  1. Systemcheck durchführen
    Prüfen Sie, ob Ihr SAP-System die pain.002-Rückmeldungen korrekt verarbeiten kann.
  2. Prozesse anpassen
    Richten Sie Ihre Abläufe so aus, dass Sammeldateien bei „No Match“ ggf. neu erstellt und erneut eingereicht werden können.
  3. Mitarbeiter schulen
    Machen Sie Ihre Teams mit den neuen Rückmeldungen und den Entscheidungsoptionen vertraut.
  4. Zeitreserven einplanen
    Kalkulieren Sie mögliche Verzögerungen durch VoP-Prüfungen in Ihren Zahlungsprozessen ein.

Fazit

Die Empfängerüberprüfung (VoP) bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, stellt Unternehmen aber auch vor technische und organisatorische Herausforderungen. Wer seine SAP-Systeme und Prozesse frühzeitig vorbereitet, sorgt dafür, dass ab dem 5. Oktober 2025 Zahlungen reibungslos und sicher abgewickelt werden können.