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Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden

10. Juli 2024

Sofern Sie beim Erstellen Ihrer Meldungen für die SV-Meldeverfahren den Fehler „Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden“ (Fehlercode BW03H50) erhalten, treten Sie mit der ITSG in Kontakt.

Hintergrund ist, dass, sofern man mit einem Zertifikat für mehr als eine Betriebsnummer meldet, als Arbeitgeber eine Eigenerklärung abgeben muss. Diese Eigenerklärung ist ein zusätzliches Formular, das an die Meldestelle/ ITSG zu senden ist.

https://me.sap.com/notes/3270042 – SV: Informationen zur Abgabe der Eigenerklärung für Meldestellen zum 31.03.2023

Fehler:

Der Fehler kann aktuell auch erfolgen, wenn Sie bereits eine Eigenerklärung an die ITSG gesandt haben.

Als Tipp, senden Sie die Eigenerklärungen nicht per Mail, Fax oder Brief, sondern laden Sie die Datei auf der Internetseite hoch; s.a. https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2023/03/Informationen-zu-den-Antragsformen-beim-ITSG-Trust-Center.pdf.