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Neuer Mindestlohn

08. Januar 2024

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: 

Januar 2024: 12,41 € brutto je Stunde/ unterste Lohngrenze

Januar 2025: 12,82 € brutto je Stunde/ unterste Lohngrenze 

(s.a. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-steigt-2223632 )

(s.a. Auslieferung im SAP https://me.sap.com/notes/3198383 )

Die Umsetzung des Beschlusses der Mindestlohnkommission erfolgte durch die Bundesregierung mittels einer Verordnung im Juni 2023.

Hintergrund: Seit 2015 gibt es den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Zum 1. Oktober 2022 erhöhte die Bundesregierung den Mindestlohn einmalig auf 12€ brutto. Prinzipiell gilt diese Mindestlohngrenze für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei bestimmte Ausnahmen bestehen, beispielsweise für Auszubildende, Selbstständige oder Personen, die ehrenamtlich tätig sind.

Die Zusammenhänge mit dem Mindestlohn und der Geringfügigkeitsgrenze finden Sie unter: „Geringfügigkeitsgrenzeab Januar 2024 – abresa GmbH“ bzw. (s.a. https://me.sap.com/notes/3399626)