Im Oktober 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen geänderten Programmablaufplan (PAP) für die Lohnsteuerabrechnung im Dezember 2024 veröffentlicht. Diese Änderungen resultieren aus dem Gesetzesentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024. Der Grundfreibetrag wird auf 11.784 Euro (plus 180 Euro) und der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro (plus 228 Euro) angehoben.
SAP plant, einen Hinweis mit einer Korrekturanleitung bereitzustellen, sobald die endgültige Fassung des PAP vom BMF veröffentlicht wird. Dieser Hinweis wird eine detaillierte Anleitung enthalten, wie der geänderte PAP in die Lohnabrechnungssysteme integriert wird.
Unternehmen sollten darauf achten, dass die Anpassungen nur für Dezember 2024 gelten und bei eventuellen Rückrechnungen der PAP vom Februar 2024 verwendet wird. Ab Januar 2025 bleibt zunächst der aktuelle PAP gültig, bis der BMF den neuen PAP für das Jahr 2025 herausgibt.
Für detaillierte Informationen und laufende Aktualisierungen stehen die folgenden SAP-Hinweise zur Verfügung:
Mit diesen Änderungen werden Arbeitgeber und HR-Abteilungen entlastet, da sie keine rückwirkenden Anpassungen für das gesamte Jahr 2024 vornehmen müssen.