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Einführung der einheitlichen SV-Abrechnung in SAP HCM seit Januar 2025

04. Juni 2025

Mit dem Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) wurden seit 2021 schrittweise die unterschiedlichen Berechnungsgrößen für Ost- und Westdeutschland angeglichen. Zum 31. Dezember 2024 endete die rechtskreisbezogene Differenzierung in der Renten- und Unfallversicherung, sodass seit dem 1. Januar 2025 für Neurentenansprüche ein einheitliches Recht gilt – unabhängig davon, ob Beiträge in den alten oder neuen Bundesländern geleistet wurden.

1. Hintergrund und Gesetzliche Grundlage

  • Rechtskreistrennung bis Ende 2024:
    Bis einschließlich 2024 galten in den „neuen“ Bundesländern (Ost) andere Werte (z. B. Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) als in den „alten“ Bundesländern (West). Zur Unterscheidung musste in allen Sozialversicherungs-Meldungen und Beitragsnachweisen ein Rechtskreiskennzeichen (West/Ost) übergeben werden.
  • Einigung durch das RÜG und Folgefristen:
    Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung wurden die Berechnungsgrundlagen bis zum 31. Dezember 2024 vollständig angeglichen. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt deshalb die Kennzeichnung in den DEÜV-Meldungen (§ 1.1 „Wegfall der Rechtskreistrennung“). Für Meldezeiträume bis zum 31. Dezember 2024 bleibt das Kennzeichen jedoch weiterhin verpflichtend, etwa für Korrekturmeldungen. Beitragsnachweise müssen bis zum 31. Dezember 2025 noch getrennt nach Rechtskreisen übermittelt werden; erst ab dem 1. Januar 2026 entfällt diese Trennung auch für Beitragsnachweise endgültig.

(Quelle: § 1.1 „Wegfall der Rechtskreistrennung“, RÜG-Gesetzestext)

2. Konkrete Auswirkungen in SAP HCM

  • Entfall des Feldes „KENNZRK“ in DEÜV-Meldungen ab 01.01.2025
    • Alle Programme und User-Exits, die bislang ein Rechtskreiskennzeichen befüllt haben, müssen so angepasst werden, dass das Feld KENNZRK leer bleibt. Für Meldezeiträume bis Ende 2024 ist eine nachträgliche Kennzeichnung bei Korrekturen weiterhin möglich.
  • Test und Qualitätssicherung
    • Erstellen Sie im 2. Quartal 2025 Test-SV-Meldungen für unterschiedliche Einzugsstellen, um sicherzustellen, dass das Feld KENNZRK leer bleibt und alle Berechnungswerte bundeseinheitlich angewendet werden.
    • Prüfen Sie, dass 2025 alle DEÜV-Meldungen ohne Fehlermeldungen übermittelt werden und die Beitragsnachweise bis Ende 2025 noch getrennt übermittelt werden können (Kennzeichnung „O“/„W“ für Zeiträume bis 31.12.2024). Ab 01.01.2026 sollten dann alle Beitragsnachweise ohne Rechtskreiskennung an die Sozialversicherungsträger gesendet werden.

3. Kurze To-dos für Juni 2025

1. Check der SAP-Hinweise

  • Haben Sie den SAP-Hinweis 3558021 („Geänderter Programmablaufplan für 2025“) eingespielt?
  • Ist Ihr System auf dem aktuellen Support Package, damit der Programmablaufplan (PAP) korrekt reagiert?

2. Audit Ihrer User-Exits und Z-Programme

  • Entfernen Sie überall, wo das Feld KENNZRK befüllt wird, die entsprechende Logik.
  • Prüfen Sie Ihre kundeneigenen Formulare für DEÜV-Meldungen ob dort noch Kennzeichen mitgesendet werden, und passen Sie diese an.

3. SVSD-Einspielung

  • Haben Sie die aktuelle Version der einheitlichen SV-Stammdatendatei (SVSD) – gültig ab 01.06.2025 – eingespielt und die enthaltenen Werte im Payroll-Informationssystem geprüft? Stellen Sie sicher, dass bereits alle bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen, Jahresarbeitsentgeltgrenzen und der aktuelle Rentenwert korrekt übernommen werden.

4. Testlauf für Beitragsnachweise (BLV/DEÜV)

  • Für Meldezeiträume bis 31.12.2024: Kennzeichnung „O“/„W“ weiterhin nutzen.
  • Ab 01.01.2025: KENNZRK leer lassen, aber Beitragsnachweise bis 31.12.2025 noch getrennt übermitteln. Ab 01.01.2026: endgültig ohne Kennzeichnung übermitteln.

    4. Fazit

    Der vollständige Wegfall der Rechtskreistrennung in den DEÜV-Meldungen ab dem 01.01.2025 vereinfacht langfristig die Pflege und Erstellung der Meldungen sowie der Beitragsnachweise. Für SAP HCM-Anwender bedeutet das vor allem:

    • Alte Logiken zur Kennzeichnung „O“/„W“ in User-Exits und kundeneigenen Programmen zu entfernen.
    • Bis Jahresende 2025 weiterhin Beitragsnachweise getrennt nach Rechtskreisen ausliefern, um ab 01.01.2026 reibungslos ohne Kennzeichnung übermitteln zu können.
    • Sicherzustellen, dass die einheitliche SVSD-Datei rechtzeitig eingespielt und geprüft wurde.

    Nutzen Sie die oben genannten To-dos, um den Status Ihres SAP-Systems im Juni 2025 zu überprüfen und abschließende Tests für das Jahr 2025 durchzuführen. Nach Abschluss dieser Schritte sind Sie gut gerüstet für eine rechtssichere und vereinfachte Sozialversicherungsabrechnung in SAP HCM.