Achtung: Bitte beachten Sie, wenn Sie Fehler DBKV046 bei der DEÜV Meldung erhalten, ist dies korrekt!
Die SAP Fehlermeldung erhält folgenden Text (Auszug):
Korrekturen:
GKV-Monatsmeldungen für Zeiträume vor 2015 werden noch übertragen
Ab dem 01.01.2015 dürfen keine GKV-Monatsmeldungen mehr für die Jahre vor 2015 verschickt werden. Das Kernprüfprogramm der Annahmestellen lehnt solche Meldungen ab mit der Fehlernummer:
– DBKV046 – Bei Meldungen mit einem Erstellungsdatum nach dem 31.12.2014 ist nur ein Zeitraum-Beginn nach dem 31.12.2014 zulässig.
Es war geplant, daß der Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) die neu zu erstellenden GKV-Monatsmeldungen für Zeiträume vor 2015 ab Systemdatum 01.01.2015 im Status fehlerhaft erstellt. Durch einen Programmfehler wird die Fehlerprüfung DBKV046 im Report aber nicht durchgeführt. Diese Meldungen werden weiterhein im Status neu erstellt und übertragen, so daß sie von der Annahmestelle abgelehnt werden.
Die Änderungen wurden in den folgenden Patches ausgeliefert:
Informationen bzgl. des weiteren Vorgehens finden Sie hier.