Strukturierte Adressen in SEPA-Zahlungen sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern fest in den EU-Richtlinien verankert. Ab November 2023 müssen Banken entsprechende Daten nicht nur empfangen, sondern auch verarbeiten können – und ab November 2025 dürfen unstrukturierte Adressdaten gar nicht mehr übermittelt werden. Für Unternehmen bedeutet das, rechtzeitig bestehende Stammdaten zu prüfen und anzupassen, um Fehler im Zahlungsverkehr zu vermeiden.
Gemäß aktuellem EU-Recht sind Banken verpflichtet, bei Zahlungsverkehr außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Adresse des Empfängers anzugeben. Innerhalb des EWR ist diese Angabe derzeit freiwillig. Die Übermittlung der Adressdaten erfolgt momentan unstrukturiert: In den XML-Dateien stehen für die Adresse bis zu zwei sogenannte Adresszeilen (AdrLine) zur Verfügung, in denen die Postadresse als Freitext angegeben wird. Lediglich der Name des Zahlers muss gesondert ausgewiesen werden. Bei SAP sieht dies beispielsweise mit Infotyp 0010 und der SEPA_CT bzw. CGI_XML_CT wie folgt aus:
Mit der Einführung des Formats pain.001.001.09 sind Kreditinstitute künftig verpflichtet, Adressdaten bei jeder Zahlung in strukturierter Form zu übermitteln – unabhängig davon, ob es sich um ein SEPA-Zahlungsformat handelt. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleibt die Angabe der Adresse zwar weiterhin optional. Entscheiden sich Banken jedoch für die Übermittlung von Adressdaten, müssen auch diese in strukturierter Form bereitgestellt werden. Die neuen Vorgaben definieren dabei klar festgelegte Felder für die einzelnen Bestandteile einer Adresse, wie z. B. Straße und Hausnummer, Gebäudebezeichnung, Postleitzahl sowie den ISO-Ländercode.
Die Einführung der strukturierten Adressen erfolgt in mehreren Stufen:
Diese Anforderungen gelten sowohl für Transaktionen zwischen Kunden und Banken als auch für den Zahlungsverkehr zwischen Banken. Falls Adressdaten nicht in der geforderten strukturierten Form geliefert werden, wird die Zahlung abgelehnt.
SAP hat diese Anforderungen mit dem Hinweis 3446890 – CGI: CGI_XML_CT, CGI_XML_DD – Formataktualisierungen #44 – SAP for Me in der CGI_XML_CT Version 9 bereits umgesetzt.
Für Sie bedeutet dies, dass die Pflege der Empfängerdaten u.a. in dem Infotyp 0009 Bankverbindung, Infotyp 0010 (Vermögensbildung), Infotyp 0011 Externe Überweisungen, Infotyp 0699 Altersvermögensgesetz D, Infotyp 0116 Pf.D Überweisung sowie bei den Empfängerschlüsseln (Tabelle V_T521B) zukünftig immer mit Ort oder PLZ erfolgen muss. Ohne diese Umsetzung, kommt es bei der Einspielung der DTA mit V9 im Bankenportal beispielsweise zur folgenden Fehlermeldung:
„Fehler in Zeile 1, Spalte 1*** : element ‚Ctry‘ is not allowed for content model ‚(Dept?,SubDept?,StrtNm?,BldgNb?,BldgNm?,Flr?,PstBx?,Room?,PstCd?,TwnNm,TwnLctnNm?,DstrctNm?,CtrySubDvsn?,Ctry,AdrLine)’“
Die Einspielung der DTS für die Krankenkassen ist davon nicht betroffen, da die Krankenkassendaten Daten maschinell gepflegt werden und dadurch alle relevanten Daten im System sind.
Siehe auch: