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Strukturierte Adressen in SEPA-Zahlungen (pain.001.001.09): Was ändert sich und was ist zu beachten?

29. Januar 2025

Strukturierte Adressen in SEPA-Zahlungen sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern fest in den EU-Richtlinien verankert. Ab November 2023 müssen Banken entsprechende Daten nicht nur empfangen, sondern auch verarbeiten können – und ab November 2025 dürfen unstrukturierte Adressdaten gar nicht mehr übermittelt werden. Für Unternehmen bedeutet das, rechtzeitig bestehende Stammdaten zu prüfen und anzupassen, um Fehler im Zahlungsverkehr zu vermeiden.

Ursache

Gemäß aktuellem EU-Recht sind Banken verpflichtet, bei Zahlungsverkehr außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Adresse des Empfängers anzugeben. Innerhalb des EWR ist diese Angabe derzeit freiwillig. Die Übermittlung der Adressdaten erfolgt momentan unstrukturiert: In den XML-Dateien stehen für die Adresse bis zu zwei sogenannte Adresszeilen (AdrLine) zur Verfügung, in denen die Postadresse als Freitext angegeben wird. Lediglich der Name des Zahlers muss gesondert ausgewiesen werden. Bei SAP sieht dies beispielsweise mit Infotyp 0010 und der SEPA_CT bzw. CGI_XML_CT wie folgt aus:

Infotyp 0010 (Vermögensbildung)
DTA FILE

Mit der Einführung des Formats pain.001.001.09 sind Kreditinstitute künftig verpflichtet, Adressdaten bei jeder Zahlung in strukturierter Form zu übermitteln – unabhängig davon, ob es sich um ein SEPA-Zahlungsformat handelt. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleibt die Angabe der Adresse zwar weiterhin optional. Entscheiden sich Banken jedoch für die Übermittlung von Adressdaten, müssen auch diese in strukturierter Form bereitgestellt werden. Die neuen Vorgaben definieren dabei klar festgelegte Felder für die einzelnen Bestandteile einer Adresse, wie z. B. Straße und Hausnummer, Gebäudebezeichnung, Postleitzahl sowie den ISO-Ländercode.

Die Einführung der strukturierten Adressen erfolgt in mehreren Stufen:

  • Ab dem 19. November 2023: Banken müssen in der Lage sein, strukturierte Adressdaten zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Ab dem 23. November 2025: Adressdaten dürfen ausschließlich in strukturierter Form bereitgestellt werden.

Diese Anforderungen gelten sowohl für Transaktionen zwischen Kunden und Banken als auch für den Zahlungsverkehr zwischen Banken. Falls Adressdaten nicht in der geforderten strukturierten Form geliefert werden, wird die Zahlung abgelehnt.

SAP hat diese Anforderungen mit dem Hinweis 3446890 – CGI: CGI_XML_CT, CGI_XML_DD – Formataktualisierungen #44 – SAP for Me in der CGI_XML_CT Version 9 bereits umgesetzt.

Infotyp 0010 (Vermögensbildung)
DTA FILE V9

LÖSUNG:

Für Sie bedeutet dies, dass die Pflege der Empfängerdaten u.a. in dem Infotyp 0009 Bankverbindung, Infotyp 0010 (Vermögensbildung), Infotyp 0011 Externe Überweisungen, Infotyp 0699 Altersvermögensgesetz D, Infotyp 0116 Pf.D Überweisung sowie bei den Empfängerschlüsseln (Tabelle V_T521B) zukünftig immer mit Ort oder PLZ erfolgen muss. Ohne diese Umsetzung, kommt es bei der Einspielung der DTA mit V9 im Bankenportal beispielsweise zur folgenden Fehlermeldung:

„Fehler in Zeile 1, Spalte 1*** : element ‚Ctry‘ is not allowed for content model ‚(Dept?,SubDept?,StrtNm?,BldgNb?,BldgNm?,Flr?,PstBx?,Room?,PstCd?,TwnNm,TwnLctnNm?,DstrctNm?,CtrySubDvsn?,Ctry,AdrLine)’“

Die Einspielung der DTS für die Krankenkassen ist davon nicht betroffen, da die Krankenkassendaten Daten maschinell gepflegt werden und dadurch alle relevanten Daten im System sind.

DTA FILE V9

Siehe auch:

  • 2253571 – Sammelinformationshinweis: CGI_XML_CT, CGI_XML_DD: um BAdI-Erweiterung erweitert – SAP for Me
  • Spezifikation für Datenformate (Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) – EBICS (Seite 40) […]DK-Regel ab ISO-Version 2019 (gültig ab 11/2023 bzw. ab GBIC_4): Im Falle einer Adressangabe muss diese strukturiert sein, d.h. mindestens Stadt/Land (d.h. und ) sind belegt, weitere Adresselemente sind zulässig. darf nicht belegt werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt Firmenkunden, die heute bereits (unstrukturiert) Adressen (per ) angeben, diese im Rahmen der Umstellung auf die ISO-Version 2019 auf die strukturierte Darstellung umzustellen, da ab November 2025 nicht mehr zulässig sein wird.[…]
  • ZV-Formate-DE.pdf (Seite 41) […]Sofern SEPA-, Ausland- und Eilzahlungen im Format pain.001.001.09 bzw. SEPA-Lastschriften im Format pain.008.001.08 eingereicht werden, sind die strukturierten Adressfelder wie Ort und Land verpflichtend zu belegen, falls die Adresse verwendet wird. Für Auslands- und Eilzahlungen sind die strukturierten Adressfelder im Falle von Ultimates verpflichtend. Bis 2026 können noch unstrukturierte Adressline-Felder in der Vorgängerversion pain.001.001.03 und pain.008.001.02 übergangsweise verwendet werden. Ab spätestens November 2026 sind strukturierte Adressen (zumindest für Ort und Land) für Zahlungen nötig. Für die bisherigen unstrukturierten Feldern gilt es sie in Zukunft auf die strukturierten Adressfelder zu übertragen, insbesondere bei internationalen Adressen, deren Aufbau sich von dem europäischen Aufbau unterscheidet. Beispielsweise steht die Hausnummer vor der Straße, nicht hinter dem Straßennamen wie in Europa. Aus dem Grund empfiehlt es sich frühzeitig alle Kund:innenbestände (Debitoren / Kreditorenbuchhaltung) sukzessiv anzupassen und strukturiert anzulegen, um eine fehlerhafte Übertragung der Adressfelder zu vermeiden.[…]