Seit dem 1. Januar 2025 wird der verpflichtende Abruf der Versicherungsnummer (VAV) für Unternehmen verbindlich. Diese Änderung betrifft vor allem die automatisierte Erfassung und Verarbeitung von Sozialversicherungsdaten und bringt bedeutende Anpassungen in den Prozessen mit sich. In diesem Beitrag erklären wir die neuen Anforderungen, den Ablauf und die konkreten Auswirkungen auf die Praxis.
Die Versicherungsnummer wird seit 2024 elektronisch abgefragt, sobald ein Beschäftigungsverhältnis beginnt. Der bisherige manuelle Pflegeprozess wird nahezu vollständig ersetzt, um Fehlerquellen zu minimieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Kernpunkte der Änderungen:
1. Erfassung im Infotyp Sozialversicherung D (0013)
Das Feld „Versicherungsnummer“ im Infotyp 0013 ist standardmäßig nicht mehr editierbar. Stattdessen wird das Feld „Herkunft der Versicherungsnummer“ hinzugefügt, das angibt, woher die Versicherungsnummer stammt:
Beispielhafte Quellen:
Reports und Automatisierung
Für die Umsetzung des VAV-Prozesses sind spezifische Reports entscheidend, um die Abfragen und Rückmeldungen effizient zu verwalten. Es wird empfohlen, diese Reports im System zu hinterlegen und bei Bedarf als regelmäßige Jobs zu planen. Eine automatisierte Verarbeitung kann den Workflow erheblich erleichtern, da die Rückmeldung der Versicherungsnummer in der Regel bereits innerhalb von 10 Minuten erfolgt.
2. Statusmeldungen und Rückmeldungen im VAV-Verfahren
Je nach Status der Versicherungsnummerabfrage können folgende Rückmeldungen auftreten:
In solchen Fällen müssen stattdessen Geburtsdaten gemeldet werden.
Sonderfälle und manuelle Anpassungen
Es gibt jedoch Einzelfälle, in denen eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer notwendig ist. Hierzu müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Anlage eines Datums im Infotyp 0041: Der Eintrag „Datumsart 38“ wird hinzugefügt.
2. Manuelle Eingabe der Versicherungsnummer: Diese erfolgt im Infotyp 0013, wobei das Feld „Herkunft“ auf „manuell erfassbar“ gesetzt wird. Der Infotyp ist zu dem Datum eingabebereit, dass Sie im Infotypen 0041 mit Datumsart 38 gepflegt haben.
Trotz der Automatisierung können Fehlerfälle auftreten. Diese sind im Prozess klar definiert:
In solchen Fällen kann die Anmeldung auch ohne Versicherungsnummer erfolgen. Stattdessen werden ergänzende Geburtsdaten übermittelt.
Vorteile der neuen Regelung
Der verpflichtende Abruf der Versicherungsnummer bringt mehrere Vorteile mit sich:
1. Vorbereitung der Systeme:
2. Durchführung des VAV-Prozesses:
3. Überwachung der Rückmeldungen:
Fazit
Die neuen Regelungen stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung dar. Mit dem verpflichtenden Abruf der Versicherungsnummer wird eine Grundlage für eine noch präzisere und zuverlässigere Verwaltung von Sozialversicherungsdaten geschaffen.